Aktuelles
Information zur Impfung gegen Meningokokken Typ B
Werte Patienten,
die Impfung gegen Meningokokken B wurde im Januar 2024 in die Empfehlungen der STIKO und am 30.05.2024 durch den Gemeinsamen Bundesausschuss auch in die Schutzimpfungsrichtlinie aufgenommen. Somit sind alle Krankenkassen verpflichtet die Impfung gegen Meningokokken B für Ihre Patienten bis zum Alter von 5 Jahren zu tragen.
Im gesetzlich vorgeschriebenen Zeitrahmen von 3 Monaten ist es der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg und den Landesverbänden der Krankenkassen nicht gelungen eine Vergütungsregelung zu treffen, so dass die Impfung aktuell und bis zur Klärung des Sachverhaltes privat zu liquidieren ist. Den Patienten bzw. Eltern sollten die entstandenen Kosten dann rückwirkend durch die Krankenkasse erstattet werden.
Sobald eine Einigung erzielt wurde, werden wir Sie darüber informieren.
Ihr Praxisteam